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Henrich-Ratgeber: Helme am Bau. Aber richtig!

Rund 6500 meldepflichtige Unfälle mit Kopfverletzungen ereigneten sich laut Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Jahr 2017 bei der Arbeit auf dem Bau. Nicht selten hätten geeignete Helme Verletzungen durch herabfallende oder pendelnde Teile verhindern können. „Insofern ist das Tragen eines Helmes am Bau stets zu empfehlen“, sagt Mario Lehmacher, Leiter des Baufachmarktes im Henrich Baustoffzentrum Siegburg. Nur welche?

Bauarbeiter mit Schutzhelmen auf der Baustelle

Was Sie beim Helm-Kauf beachten sollten

Zuverlässigen Schutz vor fallenden Teilen, aber auch vor Stoßverletzungen an scharfen Kanten oder spitzen Gegenständen bieten Modelle, die nach DIN EN 397 und EN 14052 zugelassen sind. Bergsteiger- und Sporthelme sind laut BG Bau ungeeignet.

Wo Helme zum Einsatz kommen sollten:

Generell existiert keine allgemeingültige Helmpflicht auf Baustellen. Der Arbeitgeber kann sie allerdings als Konsequenz einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§4 und 5) vorschreiben. Er muss dann dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter/-innen einen Helm besitzen. Diese sind dann gesetzlich verpflichtet, diese Helme auch zu tragen. Mario Lehmacher: „Empfehlenswert sind Helme am Bau allemal – zum Beispiel im Hoch- und Gerüstbau sowie auch bei Sanierungs-und Abbrucharbeiten oder in der Nähe von Kränen und Baugerüsten. Denn überall dort können Gegenstände herunterfallen und zu Kopfverletzungen führen.“

Wichtig: Helme halten nicht ewig! Austausch ist wichtig!

Helme am Bau bestehen aus Kunststoff. Dieser hat nur eine begrenzte Haltbarkeit. Deshalb sollten die schützenden Kopfbedeckungen nach bestimmten Zeiträumen ausgetauscht werden. Faustregel: Wenn sie aus thermoplastischem Kunststoff sind, behalten sie ihre schätzenden Eigenschaften für vier Jahre. Auf der Unterseite des Helmschildes können Sie erkennen, aus welchem Material sie gefertigt sind – zum Beispiel PE, PC, ABS, HDPE oder PP, PP-GF, PC-GF. Wenn sie aus Duroplast hergestellt sind (Kürzel: PF-SF und UP-GF), genügt ein Austausch alle acht Jahre. „Generell muss der Helm getauscht werden, wenn er einen starken Stoß erhalten beziehungsweise erkennbar beschädigt ist“, betont Baufachmarkt-Leiter Mario Lehmacher. Sie finden das Herstellungsdatum des Helms unter dem Helmschild. Wichtig: Nach § 15 Arbeitsschutzgesetz müssen Beschäftigte ihren Helm selbst auf ordnungsgemäßen Zustand – zum Beispiel auf Haarrisse – prüfen.

Kinnriemen sorgen für einen noch sicheren Sitz des Helmes in allen Arbeitshaltungen und verhindern auch, dass er beispielsweise bei einem seitlichen Stoß vom Kopf gerissen wird. Allerdings – so die BG Bau – muss der Riemen bei einer Zugkraft von 25 Kilogramm öffnen (nach EN 397). Sonst droht die Gefahr einer Strangulation.

Kopfschmerzen beim Tragen der schützenden Kopfbedeckung entbinden übrigens nicht vom Tragen eines Helmes. Wichtig ist hier, dass die Passform optimal eingestellt werden kann – optimal ist hier eine stufenlose Verstellmöglichkeit durch einen Drehmechanismus. Zudem sollte der Kopfschutz möglichst leicht sein.

Lassen Sie sich im Henrich-Baufachmarkt umfassend beraten. Wir führen Helme der Marken Voss, Scott und 3M.

BG Bau fördert Industrieschutzhelme EN 397 mit 4-Punkt Kinnriemen und Sonnenschutz

„Grundsätzlich schätzen viele Beschäftigte am Bau das Arbeiten unter freiem Himmel. Aber der UV-Schutz sollte in Zeiten des Klimawandels und längerer Hitzeperioden nicht unterschätzt werden“, so Mario Lehmacher vom Henrich Baufachmarkt. Die BG Bau schreibt dazu in einer Pressemitteilung (August 2019): „In der Bauwirtschaft ist der weiße Hautkrebs mit 2944 Fällen inzwischen die häufigste angezeigte Berufskrankheit.“

Für Industrieschutzhelme nach EN 397 mit 4-Punkt Kinnriemen und Sonnenschutz können Sie bei der BG Bau eine Förderung erhalten.
Mehr dazu finden Sie hier.

Ihr Henrich-Ansprechpartner

Mario Lehmacher

Mario Lehmacher 
Leiter Fachmarkt

Tel.: +49 2241 121-431
Mario.Lehmacher@henrich-baustoffzentrum.de

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